Im Gegensatz zu anderen im Ernährungsbereich tätigen Berufsgruppen ist der Beruf der Diätologin/des Diätologen ein gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf. DiätologInnen zählen zur Gruppe der Gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD). Das Berufsbild, die Ausbildung und Tätigkeit sind im MTD-Gesetz (BGBl. Nr. 460/1992) geregelt.
DiätologInnen sind für das Ernährungsmanagement von gesunden und kranken Personen zuständig – sie dürfen, neben ÄrztInnen, als einzige im Ernährungsbereich tätige Berufsgruppe nicht nur gesunde, sondern auch kranke Menschen ernährungstherapeutisch behandeln.
Für die ernährungstherapeutische Betreuung von Personen mit einer Erkrankung ist eine ärztliche Zuweisung erforderlich.